
Liebe
Hundefreunde.
Kurs soll
Verhaltensregeln vermitteln
Hundehalter, die ihren Vierbeiner nach dem 1. September
2008 gekauft haben, müssen neu einen so genannten Sachkundenachweis (SKN)
besitzen. Das schreibt die neue eidgenössische Tierschutzverordnung vor.
Den Nachweis erhält nur, wer einen Theorie- und einen Praxiskurs absolviert
hat. Den mindestens vierstündigen Theoriekurs müssen allerdings nur Halter
besuchen, die vorher noch nie einen Hund besassen. Der Kurs muss vor dem
Kauf des Tieres absolviert werden. Das Praxistraining muss von allen Haltern
innert zwölf Monaten nach Kauf absolviert werden. Dieses dauert mindestens
vier Lektionen.
Ziel des Theoriekurses ist es, dass der Halter weiss, wie viel Aufwand und
Kosten ein Hund verursacht. Im Praxiskurs erfahren die Besitzer, wie sie und
ihr Vierbeiner sich korrekt verhalten und wie sie das Tier im Alltag unter
Kontrolle halten können.
Die Kurse können bei vom Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) anerkannten
Hundetrainerinnen und Hundetrainern besucht werden. Sie müssen von allen
Haltern absolviert werden, unabhängig davon, welche Rasse ihr Hund hat. Von
der Kurspflicht befreit sind gemäss Tierschutzgesetz nur SKN-Trainer und
Spezialist für die Abklärung von Verhaltensauffälligkeiten bei Hunden.
(sda)
Ich freuen mich auf Ihre Teilnahme. Hundesport Tornado er.dummermuth@bluewin.ch
Nächster Theoriekurse + Praxiskurs
Sachkundenachweis Theorie Kurse finden laufend statt.
Sachkundenachweis Praxis Kurse finden laufend statt.